Spiel- und Platzordnung
- Das Recht zur Benutzung der Anlage des Vereins steht allen Personen zu den nachfolgenden Bestimmungen zu.
- Die Spielanlage, die Umkleide- und Duschräume dürfen alle Personen benutzen, die die festgelegten Beiträge entrichtet haben.
- Das Spielrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn die Plätze durch Witterung oder andere Einflüsse höherer Gewalt nicht bespielbar sind.
Über eine Bespielbarkeit entscheidet der Platzwart, bei Verhinderung die Vorstandschaft oder der Vereinsausschuss.
Die Plätze sind durch die Nummern I,II,III,IV und V gekennzeichnet. - Jede Person hat das Recht auf allen 5 Plätzen zu den folgenden Bedingungen zu spielen:
- Den Anordnungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten. Er vertritt die Vorstandschaft und den Vereinsausschuss bei deren Abwesenheit in allen Fragen, die die Platzanlage betreffen.
- Jeder Spieler ist dem Verein gegenüber für durch ihn verursachte, vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Plätze, Umkleide- und Duscheinrichtungen, sowie der beweglichen Einrichtungen und des Spielplatzes haftbar. Schäden an den genannten oder anderen Einrichtungen sind dem Platzwart bzw. der Vorstandschaft sofort zu melden.
- Der Platzwart, sowie jedes Vorstandsmitglied haben die Einhaltung dieser Spiel-und Platzordnung zu überwachen und im Zweifelsfalle zu entscheiden. Jeder Spieler ist verpflichtet, die von ihm benutzten Anlagen schonend zu behandeln und auf eine lange, ungestörte Funktion zu achten.
Platzbenutzung
Die Plätze dürfen nur zum Spielen betreten werden. Dazu sind Tennisschuhe und die dem Tennissport angemessene Sportbekleidung zu tragen.
Spieldauer und Reservierung
Die Spielzeit beträgt 1 Stunde beim Einzel und 1 1/2 Stunden beim Doppel. Die Reservierung ist rechtzeitig vor Spielbeginn in dem auf der Anlage ausgelegten Reservierungsbuch vorzunehmen. Es kann jeweils nur die nächste Stunde vorgemerkt werden. Es genügt die Anwesenheit einer Person. Der Eintrag im Vormerkbuch muss lückenlos sein. Der Eintrag zu einem späteren Zeitpunkt für einen nicht belegten Platz ist nicht möglich. Spielvorrecht haben grundsätzlich die Mitglieder, die am betreffenden Tag noch nicht gespielt haben. Bei starkem Andrang wird vorausgesetzt, dass Doppel gespielt werden.
Platzpflege
Nach Spielende ist der Platz von den jeweiligen Benutzern abzuziehen. Bedarf der Platz besonderer Pflege, kann der Platzwart die Spielzeit verkürzen, z.B. Spritzen der Plätze.
Punktspielrunde
Während der Punktspielrunde ist mindestens 1 Patz für die übrigen Mitglieder freizuhalten
Schüler, Jugendliche und Studenten
Montag bis Freitag -außer Feiertags- wird das Spielrecht auf 18:00 Uhr Spielende festgelegt, außer die Plätze sind nicht belegt. Schüler und Studenten haben bei voller Beitragszahlung keine Einschränkungen im Spielrecht.
Gastspieler
Gastspieler können von Montag bis Freitag -außer Feiertags- jeweis bis 17:00 Uhr, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern belegt sind, spielen.
Die Mietgebühr beträgt pro Stunde 6 € je Gastspieler.